Kieferorthopädische Behandlung – was kostet mich das?

 

Allgemeine Informationen

So  pauschal kann man diese Frage leider nicht beantworten, da sich die Kosten aus vielen unterschiedlichen Faktoren zusammensetzen. Einerseits vom Ausmaß der Zahnfehlstellung, vom Umfang der Zahnregulierung, sowie ihrer Dauer, natürlich spielt auch die Art der gewählten Zahnspange eine Rolle.

Patienten die keinen Anspruch auf die Kassenzahnspange nach §153a ASVG haben, oder  älter als 18 Jahre sind, beziehungsweise sich für Leistungen entscheiden die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind, behandeln wir ebenso nach  unseren angeführten Tarifen. 

Die Kostenrückerstattung der Versicherungen für diese Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Kostenträger und können gerne mit uns besprochen werden.

Wahlarzt/Zahnspange mit Kostenbeteiligung der Krankenkasse

Wir sind eine von den Krankenkassen anerkannte qualifizierte kieferorthopädische Wahlarztpraxis. Somit können wir die, von den Krankenkassen nach §153a ASVG festgelegte Kostenerstattung für  Zahnspangen anbieten, die seit 1. Juli 2015 gesetzlich vorgesehen ist.

Anspruch auf die  Krankenkassenzahnspange besteht für Sie dann, wenn eine schwerwiegende Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung vorliegt und die Therapie bis zum 18. Lebensjahr erfolgt.  Diese Feststellung wird in unserer Praxis durchgeführt.

Bei gegebener Voraussetzung  muss ein Ansuchen für diese vor Behandlungsbeginn an den Kostenträger erfolgen. Die Krankenkassen refundieren 80% des jeweils gültigen Kassentarifes. Die Zahnspange wird solange bezahlt, bis im Durchschnitt 70 Prozent der Fehlstellung korrigiert wurden. Es werden nur Metall-Brackets mit Bändern, Bogenfolgen und Gummizügen finanziert. Ausgenommen von der Rückerstattung sind beispielsweise weiße Kunststoff- oder Keramik-Brackets, sowie unsichtbare oder innenliegende Zahnspangen, die wir Ihnen ebenfalls  in unserer Praxis anbieten.

Weitere Informationen, über aktuelle Tarife der Rückerstattung, finden Sie auf der Webseite der OÖ Gebietskrankenkasse  www.ooegkk.at, bzw. Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Kostenübersicht

  • Ausführliches Erstberatungsgespräch inkl. IOTN Diagnostik: € 60
  • Kieferorthopädisches Diagnostikpaket inkl. Planung*: € 300
  • (diese Leistung wird im Falle einer durchgeführten Behandlung gutgeschrieben)
  • Behandlung im Wechselgebiß (Interzeptive Therapie): € 1.250/Jahr
  • Festsitzende kieferorthopädische Komplettbehandlung (Metall bzw. Keramik): €  5100 –  € 5.650.-
  • Festsitzende innenliegende KFO-Behandlung komplett: € 6950.-
  • Technikerkosten für zusätzliche Geräte
  • Retention
    Am Ende jeder KFO-Behandlung muss das Behandlungsergebnis stabilisiert werden. Die Auswahl der Retentionsgeräte richtet sich nach der individuellen Situation jedes einzelnen Patienten: € 150 – € 1250
  • (die erstmalige Anfertigung ist in der Behandlungspauschale für Komplettbehandlungen inkludiert)


„Verschenke öfter mal ein Lächeln.“